Information betreffend Vogelgrippe / allgemeine Situation

Stand: 09.03.2023

Nach wiederholten Vogelgrippefällen bei Wildvögeln, einer weiterhin sehr angespannten Situation in vielen Europäischen Ländern und dem eingesetzten Vogelzug, hat sich das BLV dazu entschieden, die bestehenden Massnahmen bis Ende April 2023 zu verlängern. Es gilt weiterhin die Verordnung vom 24.11. mit den entsprechenden Änderungen.

Der Zugang zur Weide ist weiterhin schweizweit für jegliches Geflügel einzuschränken, sowohl für Nutzgeflügel als auch Hobbybestände. Wie die Bezeichnung und Vermarktung von den als «Freilandeier» gekennzeichneten Produkte gehandhabt werden soll ist zurzeit in Ausarbeitung.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung vom BLV und der aktuell gültigen Verordnung.

  Medienmitteilung, VO (pdf)
 d_Verordnung_BLV_24112022_Aviaere_Influenza vom 24.11.2022 (pdf)

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Stand: 17.02.2023

Kurz nach der Entscheidung, die Massnahmen bis am 15. März zu verlängern, wurde ein weiterer positiver Vogelgrippefall bekannt. 
In der Gemeinde Trüllikon im Zürcher Weinland war eine private Teichhaltung mit Wasservögeln betroffen.
Einige Tiere sind verendet und der restliche Bestand wurde von Tierärzten fachgerecht getötet.
Rund um die betroffene Haltung wurde eine Überwachungszone mit 3 km Radius eingerichtet. Hinzu kommt eine Zwischenzone mit 10 km Radius.

Weiter Informationen:
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierseuchen/vogelgrippe-aviaere-influenza.html

Somit bleibt die Situation weiterhin angespannt, auch im Anbetracht der Zugvogelbewegungen. Ein Betrieb mit Nutzgeflügel war bis anhin glücklicherweise nicht betroffen.


Stand: 31.01.2023

In ganz Europa ist die Vogelgrippesituation nach wie vor angespannt. Auch in der Schweiz gab es einzelne Funde von toten, infizierten Wildvögeln.
Hinzu kommen die aus den Wintergebieten zurückkehrenden Zugvögel. Diese stellen ein grosses Infektionsrisiko dar, da sich sehr viele Tiere über grosse Distanzen bewegen und so das Virus verbreiten können.

Aus diesen Gründen wurden die getroffenen Massnahmen verlängert. Die Verordnung vom 24. November 2022 gilt neu bis zum 15. März 2023, anstatt wie bisher zum 15. Februar. Das BLV wird am 2. Februar in einer Medienmitteilung darüber berichten.

Die strikte Trennung von Wildvögeln zu Geflügel ist die effektivste Massnahme, um das Risiko einer Verbreitung der Vogelgrippe zu minimieren. Darum ist es sinnvoll, die Stallpflicht als Massnahme aufrecht zu erhalten.



Stand: 25.11.2022

Aufgrund der positiven Fälle mit einer hochansteckenden Variante des Vogelgrippevirus im Raum Winterthur und der dynamischen Situation in grossen Teilen Europas, hat das BLV die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt. Tierhalterinnen und Tierhalter im Kontrollgebiet müssen ihre Tierhaltung vor einer Einschleppung der Vogelgrippe schützen. Die Verordnung tritt am 28. November in Kraft.

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html

Konkret bedeutet dies für geflügelhaltende Betriebe, dass die Tiere von jeglichem Kontakt zu Wildvögeln abgeschirmt werden müssen. Auslauf darf nur noch gewährt werden, wenn die Auslauffläche mit einem Netz mit weniger als 4cm Maschenweite abgedeckt wird, oder die Tiere sich in einem geschlossenen Aussenklimabereich aufhalten können. Die Anzahl Personen mit Zutritt zu den Tierhaltungen muss auf das Notwendigste beschränkt werden und die Tierhaltung über eine Hygieneschleuse betreten werden (Zutritt mit Kleidern und Schuhen, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet und regelmässig gewaschen beziehungsweise gereinigt werden. Händewaschen und desinfizieren vor und nach Abschluss der Arbeiten).

Zusätzlich gilt eine Meldepflicht bei respiratorischen Krankheitssymptomen (Atemnot, Niesen, Husten, Augen-/Schnabelausfluss), stark rückläufiger Legeleistung, starker Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme sowie bei erhöhter Mortalität.

Die Schutz- und Überwachungszonen rund um die Gemeinde Seuzach bleiben bestehen und sich darin befindende Betriebe wurden beprobt. Nähere Informationen dazu in der Allgemeinverfügung Kanton Zürich und Thurgau.

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierseuchen/vogelgrippe-aviaere-influenza.html

Allgemeinverfügung Kanton Thurgau vom 18.11.2022


d_Verordnung_BLV_24112022_Aviaere_Influenza vom 24.11.2022 (pdf)



Stand: 17.11.2022

Die Vogelgrippe grassiert seit Ende 2021 europaweit mit wiederkehrenden Fällen.

Mit der kälteren Jahreszeit und dem damit verbundenen Vogelzug, haben die aufgetretenen Fälle in Europa wieder stark zugenommen. 

In der Schweiz wurden bis heute keine bestätigten Fälle bei Legehennenproduzenten nachgewiesen.

Nachfolgend der Link zur Medienmitteilung des BLV, wo betreffend der aktuellen Situation informiert wird.

 
BLV Medienmitteilung vom 15.11.2022 (pdf)   

 
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