Information betreffend Vogelgrippe / allgemeine Situation


Stand: 05.01.2024

In der Gemeinde Kleinandelfingen wurde ein toter Höckerschwand positiv auf das Vogelgrippevirus getestet. 

Entsprechend der neuen Weisung des BLV wurden die Kontroll- und Überwachungszonen, 1 km respektive 3 km, rund um die Fundstelle eingerichtet.

Die Tätigkeiten der hosberg AG sind davon nicht betroffen.

In Europa nehmen die Fälle seit November wieder zu und es ist Vorsicht geboten. Insgesamt ist die Situation aber deutlich besser als vor einem Jahr.

Weitere Informationen:

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierseuchen/vogelgrippe-aviaere-influenza.html

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html

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Odoo • Text und Bild

Stand: 11.07.2023

Der Kanton Waadt meldet neue Vogelgrippefälle. Dieses Mal sind diese in einer Brutkolonie von Lachmöwen auf dem Murtensee entdeckt worden. Genauer sind untersuchte, verendeten Küken betroffen.

Wie schon bei den Fällen am Zürichsee wurde ein Kontrollgebiet von 1 km Radius eingerichtet. Jegliche Auffälligkeiten und Verdachtsfälle, auch ausserhalb der definierten Zone sollen dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Details siehe Medienmitteilung des kantonalen Veterinäramts (französisch).

  com-230710-grippe_aviaire.pdf

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Stand: 26.05.2023

Leider lässt uns die Vogelgrippe nach wie vor keine Ruhe. In den Kantonen Zürich und St. Gallen (am Zürichsee) wurden seit Anfang Mai wiederholt Fälle von positiv getesteten, verendeten Lachmöwen gemeldet. Das BLV hat örtlich begrenzte Massnahmen verordnet. Konkret werden um die betroffenen Brutplätze Kontrollgebiete von 1 km Radius eingerichtet.

Laut dem Veterinäramt vom Kanton Zürich ist davon auszugehen, dass das Virus in den Wildvogelpopulationen über den Sommer weiter zirkuliert. Da die Vögel zurzeit nisten und deshalb Standorttreu sind, ist die Gefahr für gehaltenes Geflügel relativ gering. Trotzdem sollen die Biosicherheitsmassnahmen weiter umgesetzt werden, um eine Ansteckung zu verhindern.

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierseuchen/vogelgrippe-aviaere-influenza.html

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-95403.html


Stand: 02.05.2023

Per 1. Mai wurden alle Massnahmen zum Schutz der Ausbreitung der Vogelgrippe aufgehoben.

Seit dem Fall vom 21. März im Kanton Zürich gab es keine positiven Fälle bei gehaltenem Geflügel mehr. Auch bei Wildvögeln wurden keine Krankheitsfälle mehr bekannt. Zudem sind die meisten Wildvögel mit Nestbau und Brut beschäftigt, weshalb sie ortsgebunden sind. Die Vogelzüge sind ebenfalls mehrheitlich abgeschlossen und die Zugvögel haben ihre Sommerquartiere erreicht. All dies führt zu einem tieferen Verbreitungsrisiko.

Trotzdem bleibt das Risiko einer Ansteckung bestehen und Geflügelhaltende sind aufgefordert, Auffälligkeiten zu melden.

Medienmitteilung des BLV:  https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-94613.html


Stand: 24.03.2023

Es werden nach wie vor vermehrt tote, infizierte Wildvögel, vor allem Möwen, gefunden. Unter anderem deshalb wurden die Massnahmen kürzlich verlängert. Dass dieser Entscheid berechtigt war, zeigt ein erneuter Fall von Aviärer Influenza in einer kleinen Geflügelhaltung in Fehraltdorf im Kanton Zürich.
Der Stall wurde geräumt, gesperrt und wird nun entsprechend gereinigt. Der Eintragsweg des Virus ist unklar, die Tiere hatten keinen Kontakt zu Wildvögeln. Auf dem Betrieb gab es aber Personenverkehr und beim Stall konnten Eier gekauft werden. Das Veterinäramt geht deshalb davon aus, dass Personen für den Eintrag verantwortlich sind.
Rund um den Betrieb wurden die bekannten Überwachungs- und Zwischenzonen mit den Radien von 3 km und 10 km definiert. Innerhalb dieser Zonen gelten erhöhte Sicherheitsbestimmungen, insbesondere für Grossbetriebe.

Unter Einhaltung der in der «Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza» geforderten Bedingungen kann der Tieren ein geschützter, reduzierter Auslauf gewährt werden. Falls den Hennen ein Wintergarten/AKB zur Verfügung steht, ist dies in der aktuellen Seuchenlage aber nicht zu empfehlen.

Weitere Informationen können den Medienmitteilungen entnommen werden:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-93823.html

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierseuchen/vogelgrippe-aviaere-influenza.html#-18682512

    

Odoo • Text und Bild

Stand: 09.03.2023

Nach wiederholten Vogelgrippefällen bei Wildvögeln, einer weiterhin sehr angespannten Situation in vielen Europäischen Ländern und dem eingesetzten Vogelzug, hat sich das BLV dazu entschieden, die bestehenden Massnahmen bis Ende April 2023 zu verlängern. Es gilt weiterhin die Verordnung vom 24.11. mit den entsprechenden Änderungen.

Der Zugang zur Weide ist weiterhin schweizweit für jegliches Geflügel einzuschränken, sowohl für Nutzgeflügel als auch Hobbybestände. Wie die Bezeichnung und Vermarktung von den als «Freilandeier» gekennzeichneten Produkte gehandhabt werden soll ist zurzeit in Ausarbeitung.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung vom BLV und der aktuell gültigen Verordnung.

  Medienmitteilung, VO (pdf)
 d_Verordnung_BLV_24112022_Aviaere_Influenza vom 24.11.2022 (pdf)

Odoo • Text und Bild

Stand: 17.02.2023

Kurz nach der Entscheidung, die Massnahmen bis am 15. März zu verlängern, wurde ein weiterer positiver Vogelgrippefall bekannt. 
In der Gemeinde Trüllikon im Zürcher Weinland war eine private Teichhaltung mit Wasservögeln betroffen.
Einige Tiere sind verendet und der restliche Bestand wurde von Tierärzten fachgerecht getötet.
Rund um die betroffene Haltung wurde eine Überwachungszone mit 3 km Radius eingerichtet. Hinzu kommt eine Zwischenzone mit 10 km Radius.

Weiter Informationen:
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierseuchen/vogelgrippe-aviaere-influenza.html

Somit bleibt die Situation weiterhin angespannt, auch im Anbetracht der Zugvogelbewegungen. Ein Betrieb mit Nutzgeflügel war bis anhin glücklicherweise nicht betroffen.


Stand: 31.01.2023

In ganz Europa ist die Vogelgrippesituation nach wie vor angespannt. Auch in der Schweiz gab es einzelne Funde von toten, infizierten Wildvögeln.
Hinzu kommen die aus den Wintergebieten zurückkehrenden Zugvögel. Diese stellen ein grosses Infektionsrisiko dar, da sich sehr viele Tiere über grosse Distanzen bewegen und so das Virus verbreiten können.

Aus diesen Gründen wurden die getroffenen Massnahmen verlängert. Die Verordnung vom 24. November 2022 gilt neu bis zum 15. März 2023, anstatt wie bisher zum 15. Februar. Das BLV wird am 2. Februar in einer Medienmitteilung darüber berichten.

Die strikte Trennung von Wildvögeln zu Geflügel ist die effektivste Massnahme, um das Risiko einer Verbreitung der Vogelgrippe zu minimieren. Darum ist es sinnvoll, die Stallpflicht als Massnahme aufrecht zu erhalten.



Stand: 25.11.2022

Aufgrund der positiven Fälle mit einer hochansteckenden Variante des Vogelgrippevirus im Raum Winterthur und der dynamischen Situation in grossen Teilen Europas, hat das BLV die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt. Tierhalterinnen und Tierhalter im Kontrollgebiet müssen ihre Tierhaltung vor einer Einschleppung der Vogelgrippe schützen. Die Verordnung tritt am 28. November in Kraft.

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html

Konkret bedeutet dies für geflügelhaltende Betriebe, dass die Tiere von jeglichem Kontakt zu Wildvögeln abgeschirmt werden müssen. Auslauf darf nur noch gewährt werden, wenn die Auslauffläche mit einem Netz mit weniger als 4cm Maschenweite abgedeckt wird, oder die Tiere sich in einem geschlossenen Aussenklimabereich aufhalten können. Die Anzahl Personen mit Zutritt zu den Tierhaltungen muss auf das Notwendigste beschränkt werden und die Tierhaltung über eine Hygieneschleuse betreten werden (Zutritt mit Kleidern und Schuhen, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet und regelmässig gewaschen beziehungsweise gereinigt werden. Händewaschen und desinfizieren vor und nach Abschluss der Arbeiten).

Zusätzlich gilt eine Meldepflicht bei respiratorischen Krankheitssymptomen (Atemnot, Niesen, Husten, Augen-/Schnabelausfluss), stark rückläufiger Legeleistung, starker Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme sowie bei erhöhter Mortalität.

Die Schutz- und Überwachungszonen rund um die Gemeinde Seuzach bleiben bestehen und sich darin befindende Betriebe wurden beprobt. Nähere Informationen dazu in der Allgemeinverfügung Kanton Zürich und Thurgau.

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierseuchen/vogelgrippe-aviaere-influenza.html

Allgemeinverfügung Kanton Thurgau vom 18.11.2022


d_Verordnung_BLV_24112022_Aviaere_Influenza vom 24.11.2022 (pdf)



Stand: 17.11.2022

Die Vogelgrippe grassiert seit Ende 2021 europaweit mit wiederkehrenden Fällen.

Mit der kälteren Jahreszeit und dem damit verbundenen Vogelzug, haben die aufgetretenen Fälle in Europa wieder stark zugenommen. 

In der Schweiz wurden bis heute keine bestätigten Fälle bei Legehennenproduzenten nachgewiesen.

Nachfolgend der Link zur Medienmitteilung des BLV, wo betreffend der aktuellen Situation informiert wird.

 
BLV Medienmitteilung vom 15.11.2022 (pdf)   

 
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